Dienstgradabzeichen

Bei den Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen werden Dienstgradabzeichen nach den Vorgaben des § 13 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in NRW

Abzeichen

Dienstgrad

Voraussetzungen

 

Truppfrau- bzw. Truppmannausbildung (F I)

Feuerwehrfrau-Anwärterin

Feuerwehrmann-Anwärter

Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr.

Feuerwehrfrau

Feuerwehrmann

Erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen Modul 1 und Modul 2.

Oberfeuerwehrfrau

Oberfeuerwehrmann

Mindestens zwei Jahre Feuerwehrfrau bzw. Feuerwehrmann und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen Modul 3 und Modul 4.

Hauptfeuerwehrfrau

Hauptfeuerwehrmann

Mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrfrau bzw. Oberfeuerwehrmann und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Feuerwehr.

 

Truppführerin- bzw. Truppführerausbildung (F II)

Unterbrandmeisterin

Unterbrandmeister

Mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann und erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang (F II).

 

Gruppenführerin- bzw. Gruppenführerausbildung (F III)

Brandmeisterin

Brandmeister

Mindestens zwei Jahre Unterbrandmeisterin bzw. Unterbrandmeister und erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführerlehrgang (F III) am Institut der Feuerwehr in Münster.

Oberbrandmeisterin

Oberbrandmeister

Mindestens zwei Jahre Brandmeisterin bzw. Brandmeister und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Feuerwehr sowie Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.

Hauptbrandmeisterin

Hauptbrandmeister

Mindestens fünf Jahre Oberbrandmeisterin bzw. Oberbrandmeister und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Feuerwehr sowie Besuch von Fortbildungsveranstaltungen.

 

Zugführerin- bzw. Zugführerausbildung (F IV)

Brandinspektorin

Brandinspektor

Mindestens Oberbrandmeisterin bzw. Oberbrandmeister und erfolgreiche Teilnahme am Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr in Münster.

 

Führerin- bzw. Führer von Verbänden (F V)

Brandoberinspektorin

Brandoberinspektor

Mindestens Brandinspektorin bzw. Brandinspektor und erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zur Führung von Verbänden (F V) am Institut der Feuerwehr in Münster.

 

Wehrführerin- bzw. Wehrführer (F VI)

Stadtbrandinspektorin

Stadtbrandinspektor

Mindestens Brandinspektorin bzw. Brandinspektor und erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang zur Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr in Münster.

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