Die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind an Einsatzstellen oftmals Gefahren durch Atemgifte ausgesetzt. Diese entstehen durch die Zersetzung von chemischen Produkten, insbesondere bei Brandeinsätzen oder bei Unfällen mit Gefahrgütern. Vor dieser Gefahr und vor schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigungen schützen sich die Einsatzkräfte durch das Tragen von Atemschutzgeräten.

Sinkt der Anteil von Sauerstoff in der Umgebungsluft unter 17 %, tritt eine Beeinträchtigung der Wahrnehmung, Bewusstlosigkeit und schlimmstenfalls ein Herz-Kreislaufstillstand mit möglicher Todesfolge ein. In solchen Umgebungsatmosphären ist der Einsatz der Atemschutzausrüstung zwingend angezeigt.

Atemgifte sind in der Atemluft vorhandene Fremdstoffe. Sie gelangen über die Atemwege in den menschlichen Körper und wirken dort schädigend. Die Atemgifte können sowohl fest, flüssig als auch gasförmig sein. Sie sind gekennzeichnet durch eine erstickende Wirkung, eine Reiz- und Ätzwirkung oder eine Wirkung auf Blut, Nerven und Zellen.

Atemgifte

Erstickende Wirkung

Reiz- und Ätzwirkung

Wirkung auf Blut, Zellen und Nerven

  • Stickstoff
  • Wasserstoff
  • Helium
  • Argon
  • Säuredämpfe
  • Ammoniak
  • Phosgen
  • Chlor
  • Kohlenmonoxid
  • Kohlendioxid
  • Blausäure
  • Alkohole

 

Die Atemschutzgeräte werden im Feuerwehrbereich oftmals als Pressluftatmer bezeichnet, die Kurzform lautet „PA“. Die Feuerwehr der Stadt Übach-Palenberg verwendet vornehmlich 300 bar Überdruckgeräte.

Bei diesen Geräten wird die Atemluft in den Atemluftflaschen unter einem Druck von 300 bar komprimiert. Durch den hohen Fülldruck können die Atemluftflaschen mit etwa 1.600 Liter Atemluft gefüllt werden. In der Atemschutzmaske wird ein permanenter Überdruck erzeugt, um zu verhindern, dass bei einer eventuellen Undichtigkeit der Maske Atemgifte eindringen können. Mit einer Flaschenfüllung kann eine Einsatzkraft bei durchschnittlicher Belastung etwa 30 Minuten arbeiten. Der Vorrat an Atemluft unterliegt somit erheblichen zeitlichen Einschränkungen. Bei höchster körperlicher Belastung verringert sich die Einsatzzeit unter Umständen erheblich.

 

 

Im Tanklöschfahrzeug des Löschzugs Übach sind zwei Atemschutzgeräte im Mannschaftsraum so in die Sitze inte- griert, dass diese während der Anfahrt zur Einsatzstelle vom Angriffstrupp vollständig und einsatzbereit angelegt werden können. Nach Ankunft an der Einsatzstelle kann der Atemschutztrupp somit ohne Zeitverzögerung eingesetzt werden. Dieses System bietet insbeson- dere bei Einsätzen, in denen Menschenleben gefährdet sind, einen erheblichen Zeitvorteil.

 

Der Einsatz unter Atemschutz stellt eine große körperliche und psychische Belastung dar. Die Einsatzkräfte müssen oftmals in einer gesundheitsschädlichen Umgebungsatmosphäre unter schwierigsten Sichtverhältnissen, enormer Wärmeentwicklung und Einfluss von Umgebungsgeräuschen tätig werden. Der Einsatz unter Atemschutz erfordert deshalb eine besondere Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger. Zugleich muss sich jede Einsatzkraft alle 3 Jahre einer arbeitsmedizinischen Untersuchung nach dem Grundsatz 26.3 (Tragen von schwerem Atemschutz) unterziehen. Darüber hinaus werden die Atemschutzgeräteträger jährlich theoretisch und praktisch geschult und sind zum Besuch einer Atemschutzübungsanlage verpflichtet. Die Übung besteht aus einem sportlichen und praktischen Teil. Daneben absolvieren die Atemschutzgeräteträger Einsatzübungen, bei denen unter realistischen Bedingungen (z.B. Verrauchung) insbesondere das Absuchen von Räumen nach Menschen trainiert wird.

 

Der vorgehende Atemschutztrupp ist mit einer Vielzahl von Geräten ausgerüstet. Inklusive Atemschutzgerät wiegt die zu transportierende Ausrüstung etwa 20 Kilogramm. Standardmäßig rüstet sich der Atemschutztrupp mit einem Sprechfunkgerät, einer Handlampe, einer Feuerwehr-Arbeitsleine und einer Feuerwehraxt bzw. dem „Halligan-Tool“ aus.

 

An jedem Atemschutzgerät befindet sich zudem sich eine Tasche mit diversen Ausrüstungsgegenständen, insbesondere für Brandeinsätze innerhalb von Gebäuden. Darin befinden sich eine sog. „Rettungsschere“, mehrere Holzkeile zum Feststellen von Türen, eine Bandschlaufe zur Menschenrettung und Bänder zur Türenkennzeichnung, insbesondere bei der notwendigen Durchsuchung mehrerer Wohnungen in einem Gebäude.

 

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Insbesondere bei Bränden unter dem Einsatzstichwort „Menschenrettung“ kommt auch die Wärmebildkamera zum Einsatz. Mit dieser Kamera können vermisste Personen schneller lokalisiert und dementsprechend gerettet werden. Das Auffinden von Personen in Gebäuden ist durch die zumeist massive Verrauchung erheblich erschwert. Insbesondere bei Kindern besteht zudem die Gefahr, dass sich diese z.B. unter dem Bett oder in Schränken verstecken, was die Suche verkompliziert.

 

Für den Fall, dass ein Atemschutzgeräteträger in eine Notfallsituation gerät, steht während des Einsatzes ein sog. „Sicherheitstrupp“ bereit. Dieser wird im Notfall sofort zu dem hilfesuchenden Atemschutztrupp gesandt. Daneben ist an jedem Atemschutzgerät ein sog. „Totmann-Warner“ angebracht. Dieses Gerät registriert jede Bewegung des Atemschutzgeräteträgers. Registriert das Gerät nach etwa 30 Sekunden keine Bewegung der Einsatzkraft, wir ein optischer und akustischer Voralarm ausgelöst. Wird sodann keine weitere Bewegung festgestellt, löst das Warngerät einen Vollalarm unter Verstärkung der optischen und akustischen Signale aus. Die Alarmeinrichtung ermöglicht ein schnelleres Auffinden des in Not geratenen Atemschutzgeräteträgers.

 

 

 

 

 

 

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