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Feuerwehrspezifische persönliche Schutzausrüstung
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Feuerwehreinsatzkräfte schützen sich mit der “Persönlichen Schutzausrüstung” vor den äußeren Gefahren einer Einsatzstelle. In jeder Einsatzsituation tragen sie einen "Grundschutz". Dazu gehören:
- Feuerwehr-Schutzanzug,
- Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
- Feuerwehrschutzhandschuhe und
- Feuerwehrschutzschuhwerk
Das Tragen dieser Ausrüstung ist in den Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehren festgelegt. Der Aufbau und die Ausstattung der Schutzausrüstung bleiben den einzelnen Herstellern überlassen. Die Schutzwirkung der einzelnen Teile der Schutzausrüstung müssen jedoch der EU-Norm entsprechen. In Deutschland wird üblicherweise eine Schutzausrüstung nach HuPF (Herstellungs- und Prüfrichtlinie von Feuerwehrschutzkleidung) Teil A und B sowie nach DIN EN 471 getragen. Eine Anerkennung nach HuPF ist oftmals die Voraussetzung für die Beschaffung von Schutzbekleidung durch den Träger der Feuerwehr. Allerdings erfordern bestimmte Einsatz- und Gefährdungssituationen den Einsatz zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände oder aber spezieller Schutzausrüstungen.
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Schutzausrüstung “Brandeinsatz”
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Der Feuerwehrschutzanzug ist aus einem feuerhemmenden Material (NOMEX) gefertigt. Der Begriff “NOMEX” ist eine Markenname für sog. Aramidfasern. Die Fasern zeichnen sich durch sehr hohe Festigkeit, hohe Schlagzähigkeit, hohe Bruchdehnung, gute Schwingungsdämpfung sowie Beständigkeit gegenüber Säuren und Laugen aus. Sie sind darüber hinaus sehr wärme- und feuerbeständig. Zudem ist der Schutzanzug mit reflektierenden und fluoreszierenden Streifen versehen. Der herkömmliche Feuerwehrhelm besteht aus verschiedenen Materialien und ist mit einem Nackenschutz (zumeist aus Leder oder Aramidfaserstoff) versehen. Zusätzlich kann ein Visier zum Schutz vor Splittern oder Wärmestrahlung angebracht werden. Der Feuerwehrhelm soll den Kopf gegen herabstürzende oder -hängende Gegenstände und umherfliegende Teile schützen. Die meisten Feuerwehrschutzhelme sind phosphoreszierend (nachleuchtend) und mit reflektierenden Streifen versehen. Zusätzlich können Einheits- und Funktionsabzeichen angebracht werden.Feuerwehrschutzschuhwerk besteht aus Stiefeln mit besonders starkem Profil, welche mit Stahlkappen, einer ölresistenten, durchtritt- und rutschsicheren Sohle versehen sind. Die Einsatzkräfte des Löschzugs Übach tragen Schnürstiefel, die mit einem Reißverschluss geschlossen werden. Die Stiefel sollen die Einsatzkräfte vor Brandeinwirkung, Ausrutschen, Umknicken, herabstürzenden Teilen etc. schützen. Für die Brandbekämpfung werden Schutzhandschuhe aus einem feuerresistenten Material, z.B. NOMEX, eingesetzt.
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Schutzausrüstung “Brandeinsatz mit Atemschutzgerät”
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Verschiedene Brandeinsätze (z.B. Wohnungs- oder Zimmerbrände) machen den Einsatz eines Atemschutzgeräts erforderlich. Enthält die Umgebungsluft zu wenig Sauerstoff (weniger als 17 Vol.-%) oder sind Atemgifte vorhanden, muss umluftunabhängiger Atemschutz verwendet werden. Darunter werden Geräte verstanden, welche den Geräteträger von der Umgebungsatmosphäre isolieren und mit atembarem Gas aus einer nicht verunreinigten Quelle versorgen. Im Löschzug Übach werden derzeit vier verschiedene umluftunabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt. Die üblichen Atemschutzgeräte haben Flaschen, in denen die Luft mit 200 oder 300 bar gespeichert ist. Da man die Luft nicht mit diesem hohen Druck einatmen kann, befindet sich vor der von der Einsatzkraft zu tragenden Atemschutzmaske ein Lungenautomat, dem ein Druckminderer vorgebaut ist. Der Automat gibt nur die eingeatmete Luftmenge frei. Der Löschzug verwendet nur Atemschutzmasken in Überdruckausführung, da die gesamte Atemschutzmaske unter Druck gesetzt und so ein Eindringen von Schadstoffen in die Maske verhindert wird.Aufgrund der begrenzten Luftmenge ist die Einsatzzeit auf ca. 15 - 45 Min. begrenzt. Die Einsatzdauer ist abhängig vom Alter des Geräteträgers, von der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Art der Belastung. Zum Schutz davor, dass die Luft in der Flasche eine bestimmte Restdruckmenge hat, gibt es eine akustische Warneinrichtung, die bei einem Restdruck von 50 bar anspricht. Zusätzlich befindet sich an jedem Atemschutzgerät ein sog. Totmannwarner, der ein optisches und akustisches Signal aussendet, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit keine Bewegung stattfindet. Zusätzlich trägt die Einsatzkraft eine sog. Flammschutzhaube.
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Schutzausrüstung “Technische Hilfeleistung”
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Für Einsätze aus dem Bereich der technischen Hilfeleistung (z.B. bei Verkehrsunfällen, Wasser-Einsätzen, Ölspuren etc.) verfügen die Einsatzkräfte des Löschzugs über einen “leichteren” Feuerwehr-Schutzanzug. Neben einer standardisierten Feuerwehrschutzhose wird eine leichtere Oberjacke entsprechend der HuPF-Norm eingesetzt. Für den Bereich der technischen Hilfeleistung werden Lederschutzhandschuhe vorgehalten, die über eine höhere Schnittfestigkeit verfügen. Zur Absicherung gegen Gefahren aus dem fließenden Verkehr sind überdies Warnwesten zu tragen.
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Schutzausrüstung “Hitzeschutzanzug”
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Der Hitzeschutzanzug wird eingesetzt, um die Einsatzkraft vor extremer Wärmestrahlung zu schützen, wie sie insbesondere bei besonders heißen Bränden auftreten kann. Er soll vor thermischen Risiken (Flammen, Kontaktwärme, Strahlungswärme, Funken feuerflüssiger Medien sowie heiße Gase und Dämpfe) schützen. Die Schutzwirkung der Kleidung darf während der Einwirkung nicht nachlassen, d.h. der Schutzanzug darf insbesondere nicht schmelzen oder schrumpfen. Der Hitzeschutzanzug besteht aus einem mehrlagigen isolierenden Innenanzug und einer zumeist aluminiumbedampften Metallbeschichtung, die die Wärmestrahlung vom Körper fernhält. Der Hitzeschutzanzug hat eine goldbedampfte Sichtscheibe.
Typische Einsatzgebiete sind insbesondere Brände in Chemie- oder Ölanlagen, Brände von Tank- und Kesselwagen oder sonstigen Großbränden. Der Löschzug Übach setzt einen einteiligen Ganzkörperanzug mit integrierter Kopfschutzhaube sowie separaten Handschuhen ein. Unter dem Hitzeschutzanzug trägt die Einsatzkraft die Ausrüstung für einen Brandeinsatz sowie ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
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Schutzausrüstung “Absturzsicherung”
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Bei Arbeiten von Feuerwehrkräften in absturzgefährdeten Bereichen kommt die Absturzsicherung zum Einsatz. Das Absturzsicherungsset besteht aus einem Kernmantelseil, mehreren Karabinerhaken, Bandschlingen, Handschuhen, einem Komplettgurt (Sitz- und Brustgurt kombiniert) und weiteren erforderlichen Hilfsmitteln.
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Schutzausrüstung “Schnittschutzbekleidung”
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Einsatzkräfte, die mit Motokettensägen arbeiten, müssen die vorhandene Schnittschutzbekleidung tragen. Eine Schnittschutzhose ist eine Schutzkleidung für Arbeiten mit der Motorsäge und soll vor Verletzungen im Beinbereich schützen. An den am meisten gefährdeten Stellen im vorderen Beinbereich ist vom Knöchel bis an die Hüfte zwischen den äußeren und inneren Hosenstoffen eine Schicht aus losen verwebten, sehr langen, feinen, reissfesten Fäden eingearbeitet.
Bei Berührung zerschneidet die Kette der Motorsäge den Oberstoff und nimmt aus der Schutzschicht die Fäden auf, die sich dann um das Antriebsrad der Motorsäge wickeln und die Maschine in Sekundenbruchteilen blockieren.
Die Schutzausrüstung wird durch eine Schnittschutzjacke und einen sog. Forsthelm ergänzt. Der Forsthelm ist zur Prävention von Verletzungen der Augen mit einem Visier aus Drahtgewebe versehen. Ferner ist am Forsthelm ein Gehörschutz angebracht, um den Träger vor dem Lärm der Motorsäge zu schützen. Zudem ist der Forsthelm ein wirksamer Schutz gegen einen Rückstoss der Motorsäge, der auch “Kickback” genannt wird. Beim “Kickback” wird die Kette bei modernen Sägen mittels der Kettenbremse sofort zum Stehen gebracht. Trotzdem kann es zu Verletzungen durch eine stehende Kette im Gesicht kommen. Das Visier hält die Kette ab.
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Schutzausrüstung “Wathose”
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Eine Wathose ist ein Kleidungsstück, das dazu verwendet wird, in trockener Kleidung längere Zeit in Gewässern oder auch überfluteten Gebäuden zu arbeiten, um z.B. eine Tauchpumpe zum Einsatz zu bringen. Die Wathose besteht dabei aus einem Teilkörperanzug aus Nylon oder Neopren, der entweder bis zur Hüfte oder bis zur Brust den Körper vor Wasser schützt. An den Beinen ist die Wathose fest und wasserdicht mit Gummistiefeln vernäht bzw. verschweißt. Am oberen Ende der Wathose ist meist ein Gummizug angebracht, damit kein Spritzwasser ins trockene Hoseninnere gerät.
Häufig wird behauptet, dass die Wathose sich mit Wasser füllen könne und so den Träger unter Wasser ziehen könne. Dies ist jedoch physikalisch nicht möglich, da das Wasser in der Wathose keine größere Dichte hat als das Wasser im Gewässer. Es kommt in diesem Fall also zu keiner Krafteinwirkung, weder in Form von Auftrieb noch als Schwerkraft nach unten. Dennoch ist Vorsicht geboten, da eine mit Wasser gefüllte Wathose eine höhere Angriffsfläche für strömendes Wasser bietet als eine eng anliegende. Dadurch ist es häufiger zu tödlichen Unfällen gekommen. Aus diesem Grund sollten Wathosen - zumindest im Bereich von Gewässern - aus Vorsicht immer gemeinsam mit Rettungswesten getragen werden.
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Schutzausrüstung “Chemikalienschutzanzug”
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Chemikalienschutzanzüge (CSA) kommen bei Gefahrgutunfällen zum Einsatz. Der Träger des CSA ist dabei komplett von seiner Umwelt isoliert und kann somit auch in radiologisch, chemisch oder bakteriologisch kontaminierten Gebieten arbeiten. Zur Versorgung mit Atemluft trägt die Einsatzkraft ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät (sog. CSA des Typs 1 a ET, da die Atemluft im Innern des Anzugs zugeführt wird).
Die Einsatzzeit ist für den Träger des CSA aufgrund der hohen körperlichen wie psychischen Belastung auf maximal 20 bis 25 Minuten begrenzt. Hinzu kommt noch die Zeit, die für die Dekontamination des Trägers benötigt wird. Ein weiterer begrenzender Einfluss ist die eingeschränkte Beständigkeit des Schutzanzugs gegenüber den diversen Chemikalien.
Der Schutzanzug ist nicht gegen alle Stoffe resistent. Vor jedem Einsatz sollte die vom Hersteller mitgelieferte Beständigkeitsliste gegen den vorhandenen Gefahrstoff abgeglichen werden. Auch sollte Wärmestrahlung sowie die zum Beispiel beim Austritt von Gasen mögliche Vereisung durch Kälte unbedingt vermieden werden. Genauso wie scharfe Kanten kann dies zur Beschädigung des Materials und somit zur Kontamination des Trägers führen.
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