|
|
 |
|
|
 |
 |
|
|
Freihalten von Rettungswegen und Parken in engen Straßen
|
|
Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, muss es manchmal richtig schnell gehen - im schlimmsten Fall geht es sprichwörtlich “um Sekunden” und um die Rettung von Menschenleben. Zeit ist dann ein wichtiger Faktor.
Der Löschzug verfügt über Großfahrzeuge, die ungehindert die Einsatzstelle erreichen müssen; dies gilt insbesondere für die Drehleiter als eines der wichtigen Rettungsgeräte. Leider ist oftmals festzustellen, dass durch falsches Parkverhalten das Erreichen der Einsatzstelle unnötig erschwert oder vereitelt wird.
Wir bitten eindringlich um die Beachtung einiger Grundregeln:
- Parken Sie nicht im Bereich von ausgewiesenen Rettungswegen. Diese sind zumeist gesondert ausgeschildert und existieren im Bereich besonders gefährdeter Objekte, wie z.B. Schulen, Kindergärten, größeren Wohnhäusern, Versammlungsstätten, Altenheimen, Verwaltungs- und Industriegebäuden.
- Parken Sie insbesondere in engen Straßen so, dass die Fahrzeuge der Feuerwehr ungehindert passieren können. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Fahrzeug möglichst nicht auf gleicher Höhe zu einem Fahrzeug auf der anderen Straßenseite abstellen. Vermeiden Sie möglichst das Parken in engen Kurvenbereichen. Halten Sie in engen Straßen nicht in zweiter Reihe.
|
|
 |
|
|
Freihalten von Hydranten
|
|
Wenn es brennt benötigt die Feuerwehr dringend Löschwasser. Zwar verfügt das Tanklöschfahrzeug über einen eigenen Wasservorrat, dieser dient jedoch zumeist nur für die Sicherstellung eines Löschangriffs in den ersten Minuten des Einsatzes. Die Einsatzkräfte sind auf den ungehinderten Zugriff auf Hydranten angewiesen. Größtenteils existieren Unterflurhydranten, die gut erkennbar ausgeschildert sind. Der Nachteil besteht darin, dass diese oftmals unnötig zugeparkt oder unzugänglich gemacht werden.
Helfen Sie uns, eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen:
- Achten Sie auf ausgeschilderte Hydranten und parken Sie wenn möglich nicht mit Ihrem Fahrzeug über Unterflurhydranten. Nutzen Sie möglichst andere Stellflächen.
- Befindet sich ein Unterflurhydrant in der Nähe Ihres Grundstücks, so vermeiden Sie möglichst einen unkontrollierten Über- bzw. Zuwuchs durch Hecken, Sträucher o.ä.
|
|
 |
|
|
Missachtung von Absperrungen
|
|
Einsatzstellen werden grundsätzlich von den Einsatzkräften abgesperrt, um die erforderlichen Einsatzmaßnahmen ungestört durchführen zu können. Absperrungen dienen nicht dazu, die Bevölkerung zu verärgern. Insbesondere einige Verkehrsteilnehmer fühlen sich durch Absperrungen derart behindert, dass sie mit waghalsigen und gefährlichen Fahrmanövern versuchen, ihre Fahrt fortzusetzen.
Hier einige Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit:
- Am 12.09.2008 durchbrach ein Fahrzeugführer eine Absperrung aus Verkehrsleitkegeln während des laufenden Einsatzes, obwohl diese deutlich erkennbar war. Zwei Feuerwehreinsatzkräfte wurden so unnötigerweise gefährdet, ein Verkehrsleitkegel erheblich beschädigt.
- Am 21.10.2007 fuhr ein Fahrzeugführer während eines Kellerbrandes durch die nahezu gesamte und insgesamt ausgedehnte Einsatzstelle, um in einem angrenzenden Wohnhaus eine Person abzuholen. Auch die Präsenz mehrerer Polizisten vor Ort schien dem Fahrzeugführer nicht zu imponieren.
- Während des Einsatzes am 11.08.2007 war ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr nicht befahrbar. Mehrere Fahrzeugführer sahen sich dazu veranlasst, den angrenzenden Gehsteig mit Fahrradweg zu befahren, mindestens einer davon mit nicht mehr akzeptabler Geschwindigkeit.
Neben diesen konkreten Beispielen sind immer wieder inakzeptable Verhaltensweisen zu beobachten: Insbesondere bei technischen Hilfeleistungen im Straßenverkehr schlägt den Einsatzkräften massives Unverständnis entgegen, teilweise sind beleidigende Äußerungen zu verzeichnen. Obwohl deutlich erkennbar ist und dem Fahrzeugführer mitgeteilt wird, dass eine Durchfahrt aktuell nicht möglich ist, wird grundlos diskutiert und trotzdem versucht, in die Einsatzstelle einzufahren.
Bitte bedenken Sie:
Die Einsatzkräfte sichern Einsatzstellen nicht zum Spaß. Wenn und soweit Einsatzkräfte durch Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, weil Wartezeiten nicht akzeptiert werden, behalten wir uns ausdrücklich weitergehende Schritte vor. Oben genannte Vorfälle werden zukünftig keinesfalls toleriert und gegebenenfalls noch vor Ort die Polizei eingeschaltet. Im Übrigen sei auf eine möglicherweise strafrechtliche Relevanz einzelner Verhaltensweisen hingewiesen.
Unsere Hinweise:
- Verhalten Sie sich besonnen, auch wenn Sie unter Termindruck stehen.
- Akzeptieren Sie, dass das Eingreifen der Feuerwehr erforderlich ist.
- Seien Sie sicher, dass Absperrungen nur solange aufrechterhalten werden, wie aus Einsatzgründen erforderlich.
- Begegnen Sie den Einsatzkräften mit dem notwendigen Respekt und wahren Sie die üblichen Umgangsformen.
|
|
 |
|
|
Schaulustige, Missachtung von Anweisungen und körperliche Angriffe
|
|
Unglücke faszinieren den Menschen seit jeher. Oftmals finden sich an Einsatzstellen eine Vielzahl von Passanten ein. Die Einsatzkräfte müssen verhindern, dass der Einsatzablauf gestört wird und zugleich darauf achten, dass die Persönlichkeitsrechte Betroffener gewahrt werden. Schaulustige bringen sich darüber hinaus nicht selten selbst in Gefahr.
Anweisungen der Einsatzkräfte sind immer zu beachten. Diese sind nicht nur erforderlich, um den Einsatzablauf vor Ort nicht zu gefährden, sondern dienen auch dem eigenen Schutz der anwesenden Personen. Werden Sie durch eine Einsatzkraft aufgefordert, den Bereich der Einsatzstelle zu verlassen oder zurückzutreten, so ist die Anweisung diskussionslos zu befolgen. Die Annahme, es bestünde dazu keine Verpflichtung, ist grundlegend falsch!
An dieser Stelle erscheint die Zitierung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) geboten. Dort heisst es in § 27 Abs. 2 FSHG:
“Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen.”
Traurigerweise müssen wir an dieser Stelle auch auf körperliche Angriffe auf Einsatzkräfte der Feuerwehr eingehen: Im Zuge eines Einsatzes im vergangenen Jahr wurde eine Einsatzkraft derart körperlich bedrängt, dass das Eingreifen der Polizei erforderlich wurde. Nochmals sei darauf hingewiesen, dass derartiges Verhalten unter keinen Umständen akzeptiert wird. Wenn notwendig werden alle erforderlichen Schritte eingeleitet und diese Verhaltensweisen zur Anzeige gebracht.
Unsere Hinweise:
- Befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.
- Behindern Sie unter keinen Umständen die Tätigkeit der Einsatzkräfte. Halten Sie sich nicht aus Schaulust an Einsatzstellen auf und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
- Denken Sie an die Betroffenen und versetzen Sie sich in deren Lage.
- Unterlassen Sie jegliche körperliche Angriffe auf Einsatzkräfte. Denken Sie an die Folgen!
|
|
 |
|
|
Missbrauch von Notrufen
|
|
Die Notrufnummer 112 darf grundsätzlich nur dann gewählt werden, wenn tatsächlich ein Notfall vorliegt. “Spaßanrufer” blockieren die Notrufleitungen unnötig und gefährden so die Erreichbarkeit der Leitstelle für die Feuerwehr und den Rettungsdienst.
Auch stationäre Notrufeinrichtungen, wie z.B. Feuermelder, dürfen nicht böswillig betätigt werden.
Bedenken Sie:
Der Missbrauch von Notrufen ist unter Strafe gestellt!
|
|
 |
© 2007 Löschzug Übach. Alle Rechte vorbehalten.
|
|